KI-Verordnung
Was die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz von Unternehmen verlangt, ab wann und für wen.

Die Termine auf einen Blick
Die KI-Verordnung gilt schrittweise. Mit dem KI-Omnibus haben sich einige Termine verschoben.
Die vier wichtigsten Begriffe
Wer die Begriffe kennt, versteht schnell, was für das eigene Unternehmen gilt.
Anbieter
Wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen anbietet oder in Betrieb nimmt.
Betreiber
Wer KI in eigener Verantwortung beruflich einsetzt, etwa im Unternehmen, in der Kanzlei oder in der Schule. Das sind die meisten.
KI-Kompetenz
Fähigkeiten, Wissen und Verständnis, um KI sachkundig einzusetzen und ihre Chancen, Risiken und möglichen Schäden zu kennen.
Hochrisiko-KI
KI für bestimmte Zwecke in sensiblen Bereichen, etwa zur Auswahl von Bewerbungen oder zur Bewertung von Lernergebnissen, und KI als Sicherheitsbauteil in regulierten Produkten. Für sie gelten strengere Pflichten.
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