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KI-Verordnung

Was die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz von Unternehmen verlangt, ab wann und für wen.

Team im Gespräch an einem runden Tisch

Die Termine auf einen Blick

Die KI-Verordnung gilt schrittweise. Mit dem KI-Omnibus haben sich einige Termine verschoben.

01.08.2024Die KI-Verordnung tritt in Kraft.
02.02.2025Artikel 4 zur KI-Kompetenz und die Verbote gelten.
02.08.2025Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle gelten.
27.07.2026Der KI-Omnibus tritt in Kraft und ändert die Verordnung.
02.08.2026Die Verordnung gilt allgemein, etwa die Transparenzpflichten nach Artikel 50.
02.12.2027Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III.
02.08.2028Pflichten für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten.

Die vier wichtigsten Begriffe

Wer die Begriffe kennt, versteht schnell, was für das eigene Unternehmen gilt.

Anbieter

Wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen anbietet oder in Betrieb nimmt.

Betreiber

Wer KI in eigener Verantwortung beruflich einsetzt, etwa im Unternehmen, in der Kanzlei oder in der Schule. Das sind die meisten.

KI-Kompetenz

Fähigkeiten, Wissen und Verständnis, um KI sachkundig einzusetzen und ihre Chancen, Risiken und möglichen Schäden zu kennen.

Hochrisiko-KI

KI für bestimmte Zwecke in sensiblen Bereichen, etwa zur Auswahl von Bewerbungen oder zur Bewertung von Lernergebnissen, und KI als Sicherheitsbauteil in regulierten Produkten. Für sie gelten strengere Pflichten.

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Was gilt für Sie?

Im Erstgespräch klären wir, was für Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung gilt und was ein sinnvoller erster Schritt ist.