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KI an Schulen in Hessen

KI ist im Klassenzimmer angekommen. Was Schulleitungen und Kollegien jetzt klären sollten.

6 Min. Lesezeit

Lehrkräfte bei einer Fortbildung mit Laptops im Lehrerzimmer

Das Wichtigste

  • Schulen und Bildungsträger, die KI einsetzen, müssen Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen.
  • Persönliche Daten von Schülerinnen und Schülern gehören in kein KI-Werkzeug, auch nicht in AIS.chat.
  • Den Rahmen setzen Land und EU, die Absprachen für den Unterricht trifft jede Schule selbst: mit geschulten Lehrkräften, einer gemeinsamen Regel und Lernenden, die KI-Ergebnisse prüfen.

Worum es geht

KI gehört für viele Jugendliche zum Lernen und zu den Hausaufgaben. Laut JIM-Studie 2025 setzen 74 Prozent der 12- bis 19-Jährigen, die KI nutzen, sie für Hausaufgaben oder zum Lernen ein. In vielen Kollegien ist KI deshalb längst Thema, oft geht jede Lehrkraft anders damit um.

Dieser Artikel richtet sich an Schulleitungen, Steuergruppen und Fachschaften an hessischen Schulen. Er ordnet ein, was das Land, die Bildungsministerkonferenz der Länder und die EU vorgeben, und zeigt, was Ihre Schule selbst entscheiden muss.

Land und EU setzen den Rahmen. Ob KI an Ihrer Schule gut funktioniert, entscheidet sich an drei Stellen, die Sie selbst in der Hand haben: an einem geschulten Kollegium, an einer gemeinsamen Regel und an einer klaren Linie beim Datenschutz. Dafür finden Sie unten einen Regelentwurf zum Anpassen, eine Entscheidungshilfe für den Datenschutz und einen Fahrplan für das Schuljahr.

Das KI-Werkzeug des Landes

Seit dem 1. Oktober 2025 steht allen hessischen Schulen im Schulportal Hessen der KI-Chatbot AIS.chat zur Verfügung. Die Schule schaltet ihn in der Verwaltung des Schulportals frei. Bevor Lehrkräfte ihn einsetzen, erbringen sie einen Kompetenznachweis, den es nur über Angebote der Hessischen Lehrkräfteakademie gibt.

Schülerinnen und Schüler nutzen AIS.chat über Links oder QR-Codes, die ihre Lehrkraft für den Unterricht erstellt. Allgemeine KI-Fortbildungen bieten zusätzlich auch die hessischen Medienzentren an.

Für die Planung bedeutet das: Wer AIS.chat mit einer Klasse nutzen will, braucht zuerst die Freischaltung durch die Schule und den eigenen Kompetenznachweis. Halten Sie im Kollegium fest, wer den Nachweis schon hat, damit Sie wissen, in welchen Klassen das Werkzeug eingesetzt werden kann.

Was Länder und EU vorgeben

Die Bildungsministerkonferenz hat am 10.10.2024 eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit KI in schulischen Bildungsprozessen beschlossen. Darin sind sich die Länder einig, dass ein allgemeines Verbot von KI bei Arbeiten, die zu Hause entstehen, weder zielführend noch durchhaltbar ist. Daraus ergeben sich Absprachen, wie KI verwendet und wie KI-Erzeugtes gekennzeichnet wird. Die Leistungsbewertung bleibt nach der Empfehlung eine Aufgabe, die ausschließlich Lehrkräfte erfüllen.

Das Hessische Kultusministerium hat im Juli 2023 die Handreichung „Künstliche Intelligenz (KI) in Schule und Unterricht“ veröffentlicht. Sie beschreibt Einsatzmöglichkeiten, rechtliche Rahmenbedingungen und ethische Fragen, geht auf Datenschutz und Transparenz ein und enthält Praxisbeispiele.

Auf EU-Ebene gilt Artikel 4 der KI-Verordnung: Wer KI beruflich einsetzt, muss Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz des Personals unterstützen. Das betrifft auch Schulen und Bildungsträger. Ein bestimmtes Niveau ist nicht vorgeschrieben. Mehr dazu lesen Sie im Artikel KI-Schulungspflicht nach Artikel 4. KI-Systeme, die dafür bestimmt sind, Lernergebnisse zu bewerten oder über die Zulassung zu Bildungseinrichtungen zu entscheiden, gelten nach Anhang III als Hochrisiko-KI. Für sie gelten ab dem 02.12.2027 strenge Pflichten.

Datenschutz: Was in ein KI-Werkzeug darf

Namen, Noten, Fotos und andere persönliche Daten von Schülerinnen und Schülern gehören in kein KI-Werkzeug. Das gilt auch für AIS.chat: Dort ist die Eingabe personenbezogener Daten nicht erlaubt. Was im Einzelnen gilt, regeln die Handreichung des Landes und die Vorgaben Ihrer Schulleitung.

Im Alltag hilft eine einfache Entscheidungshilfe, die Sie ins Lehrerzimmer hängen können:

  • Wenn Sie Material ohne Bezug zu einzelnen Lernenden erstellen, etwa Übungen, Erklärtexte oder Tafelbilder, dann nutzen Sie ein Werkzeug, das Ihre Schule freigegeben hat.
  • Wenn ein Text Namen, Noten, Fotos oder andere persönliche Daten von Schülerinnen und Schülern enthält, dann gehört er in kein KI-Werkzeug.
  • Wenn Sie unsicher sind, ob eine Angabe eine Person erkennbar macht, dann geben Sie sie nicht ein und fragen die Schulleitung.
  • Wenn Lernende selbst mit KI arbeiten sollen, dann nutzen Sie AIS.chat über einen Link oder QR-Code, den Sie nach Ihrem Kompetenznachweis erstellen. Bei anderen Werkzeugen gelten die Altersgrenzen der Anbieter, mehr dazu im Artikel Wie Eltern Kinder bei KI begleiten.
  • Wenn ein Werkzeug Leistungen bewerten oder Noten vorschlagen soll, dann bleibt die Note bei der Lehrkraft. KI kann höchstens Entwürfe für Rückmeldungen liefern.

Eine gemeinsame Regel als Vorlage

Eine Regel für die ganze Schule beantwortet vier Fragen: Wann ist KI im Unterricht erlaubt und wann nicht? Wie geben Lernende an, dass sie KI genutzt haben? Was zählt als eigene Leistung? Wer gibt Rückmeldungen und Noten? Die Note gibt immer die Lehrkraft.

Der folgende Entwurf ist ein Ausgangspunkt für die Abstimmung in Ihrer Schule. Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern und passen Sie ihn an Ihre Schulform an.

  • Werkzeuge: Im Unterricht nutzen wir KI-Werkzeuge, die die Schule freigegeben hat. Die aktuelle Liste führt [Ansprechperson].
  • Daten: Namen, Noten, Fotos und andere persönliche Daten von Schülerinnen und Schülern geben wir in kein KI-Werkzeug ein.
  • Erlaubter Umfang: Bei jeder Aufgabe steht, wie viel KI erlaubt ist, von „keine KI“ bis „volle KI-Nutzung“.
  • Angabe: Wer KI genutzt hat, gibt an, welches Werkzeug es war, wofür es genutzt wurde (Ideen, Gliederung oder Korrektur) und was selbst gemacht ist.
  • Eigene Leistung: Als eigene Leistung zählt, was Lernende selbst erarbeitet haben und im Gespräch erklären können.
  • Bewertung: KI kann Rückmeldungen vorbereiten. Die Note gibt immer die Lehrkraft.
  • Überprüfung: [Ansprechperson] sammelt Fragen und Erfahrungen. Wir überprüfen diese Regeln am Ende jedes Schulhalbjahres.

Wie Sie den erlaubten Umfang je Aufgabe festlegen und Aufgaben so stellen, dass eigenes Denken sichtbar wird, beschreibt der Artikel Aufgaben, die eigenes Denken zeigen.

Regeln zur KI-Nutzung lassen sich gut gemeinsam im Kollegium entwerfen.
Regeln zur KI-Nutzung lassen sich gut gemeinsam im Kollegium entwerfen.

Das Kollegium fortbilden und Maßnahmen festhalten

Für Lehrkräfte gibt es in Hessen mehrere Wege. Die Hessische Lehrkräfteakademie bietet selbst KI-Kurse an, darunter die Angebote zum AIS.chat-Kompetenznachweis. Die Medienzentren bieten allgemeine KI-Fortbildungen an. Dazu kommen akkreditierte Angebote weiterer Anbieter im Veranstaltungskatalog auf akkreditierung.hessen.de.

Welcher Weg passt, hängt vom Ziel ab:

  • Wenn Lehrkräfte AIS.chat mit ihren Klassen nutzen wollen, dann brauchen sie den Kompetenznachweis über die Hessische Lehrkräfteakademie.
  • Wenn das Kollegium mit eigenem Unterrichtsmaterial üben und gemeinsame Regeln entwickeln will, dann eignet sich eine schulinterne Fortbildung, etwa als pädagogischer Tag.
  • Wenn Sie nur einen ersten Überblick für eine Konferenz brauchen, dann reicht oft ein kurzer Impuls, auf den eine Fortbildung folgen kann.

Halten Sie fest, was Ihre Schule unternimmt, damit Sie es bei Nachfragen zeigen können: wer wann an welcher Fortbildung teilgenommen hat, etwa mit Teilnahmebescheinigungen, die geltende Regel mit Datum und welche KI-Werkzeuge im Einsatz sind.

Ein Fahrplan für das Schuljahr

Die Schritte folgen aufeinander. Sie passen für eine Grundschule ebenso wie für eine große Gesamtschule, nur der Umfang unterscheidet sich.

  • Bestand aufnehmen: Fragen Sie im Kollegium kurz ab, wer welche KI-Werkzeuge wofür nutzt und wer den Kompetenznachweis für AIS.chat schon hat.
  • Zuständigkeit klären: Benennen Sie eine Ansprechperson und entscheiden Sie, ob AIS.chat an Ihrer Schule freigeschaltet wird.
  • Fortbilden: Planen Sie Fortbildungen für das Kollegium, je nach Ziel über die Lehrkräfteakademie, die Medienzentren oder akkreditierte Anbieter.
  • Regel abstimmen: Lassen Sie den Regelentwurf in den Fachschaften besprechen und stimmen Sie ihn in Ihrer Schule ab, etwa in der Gesamtkonferenz.
  • Lernende und Eltern einbinden: Stellen Sie die Regel in den Klassen vor und erklären Sie sie den Eltern, zum Beispiel an einem Elternabend.
  • Überprüfen: Sammeln Sie nach einem Halbjahr Rückmeldungen und passen Sie Regel und Werkzeugliste an.

Ein Beispiel: Eine Gesamtschule mit rund 70 Lehrkräften startet nach den Sommerferien mit einer kurzen Umfrage im Kollegium. Die Steuergruppe legt die Ergebnisse in einer Dienstbesprechung vor, ein pädagogischer Tag folgt im Herbst. Dort entsteht der Regelentwurf, den die Fachschaften bis zum Halbjahr ergänzen. Danach wird die Regel abgestimmt und in den Klassen und beim Elternabend vorgestellt.

Nächste Schritte

  • Klären Sie, ob AIS.chat an Ihrer Schule freigeschaltet ist und wer den Kompetenznachweis hat.
  • Hängen Sie die Entscheidungshilfe zum Datenschutz ins Lehrerzimmer.
  • Kopieren Sie den Regelentwurf und geben Sie ihn an Steuergruppe oder Fachschaften.
  • Legen Sie fest, wo Fortbildungen und Regeln dokumentiert werden.

Wenn Sie Kollegium, Lernende und Eltern gemeinsam einbinden wollen: lindenbrook bietet dafür eine bei der Hessischen Lehrkräfteakademie akkreditierte KI-Fortbildung für Lehrkräfte, einen Projekttag ab Klasse 8 und einen Elternabend an, einzeln oder als Programm für die ganze Schule. Am Ende der Fortbildung steht ein Entwurf für die KI-Regeln Ihrer Schule. Einen Überblick gibt die Seite KI für Bildung.

Welche der drei Stellen ist an Ihrer Schule noch offen: das Kollegium, die Regel oder der Datenschutz?

Häufige Fragen

Muss unsere Schule Lehrkräfte zu KI fortbilden?

Wer KI beruflich einsetzt, muss nach Artikel 4 der KI-Verordnung Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen. Das betrifft auch Schulen und Bildungsträger. Ein bestimmtes Niveau ist nicht vorgeschrieben, eine Fortbildung ist eine naheliegende Maßnahme. Für AIS.chat verlangt das Land Hessen zusätzlich einen Kompetenznachweis über die Hessische Lehrkräfteakademie.

Darf KI Leistungen bewerten?

Die Note gibt die Lehrkraft. KI-Systeme, die dafür bestimmt sind, Lernergebnisse zu bewerten oder über die Zulassung zu Bildungseinrichtungen zu entscheiden, gelten nach Anhang III der KI-Verordnung als Hochrisiko-KI. Verboten sind sie nicht, für sie gelten aber ab dem 02.12.2027 strenge Pflichten.

Dürfen Lehrkräfte Schülerdaten in AIS.chat eingeben?

Nein. In AIS.chat ist die Eingabe personenbezogener Daten nicht erlaubt. Namen, Noten, Fotos und andere persönliche Daten von Schülerinnen und Schülern gehören in kein KI-Werkzeug. Was im Einzelnen gilt, regeln die Handreichung des Landes und die Vorgaben Ihrer Schulleitung.

Sollten wir KI bei Hausaufgaben verbieten?

Die Bildungsministerkonferenz hält ein allgemeines Verbot von KI bei Arbeiten, die zu Hause entstehen, weder für zielführend noch für durchhaltbar. Sie empfiehlt stattdessen Absprachen, wie KI verwendet und gekennzeichnet wird. Eine gemeinsame Regel der Schule schafft dafür den Rahmen.

Gibt es akkreditierte KI-Fortbildungen in Hessen?

Ja. Die Hessische Lehrkräfteakademie bietet selbst KI-Kurse an, darunter die Angebote zum AIS.chat-Kompetenznachweis. Dazu kommen akkreditierte Angebote weiterer Anbieter im Veranstaltungskatalog auf akkreditierung.hessen.de. Die KI-Fortbildung für Lehrkräfte von lindenbrook gehört dazu: Vier Zeitstunden, 0,5 Fortbildungstage, vor Ort oder online.

Quellen

  1. Schulportal Hessen: Fortbildungen zu KI und AIS.chat
  2. AIS.chat: Fragen und Antworten
  3. Hessisches Kultusministerium: Handreichung KI in Schule und Unterricht (Stand Juli 2023)
  4. Veranstaltungskatalog: KI-Fortbildung von lindenbrook
  5. KI-Verordnung (EU) 2024/1689, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026, EUR-Lex
  6. mpfs, JIM-Studie 2025
  7. KMK: Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen (Beschluss vom 10.10.2024, PDF)

Stand: . Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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